Laden über normale Steckdose wirklich bedenkenlos?

  • … ist aber ein in die Steckdose eingesteckter Ladeziegel gemäß der VDE-Vorschrift kein "Ladepunkt", sondern ein "ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel" …

    Diese Definition nach VDE wäre vielleicht ein Argument bei einem Rechtsstreit mit der Gebäude- und Hausratsversicherung, so die Installation fachgerecht durchgeführt wurde. Versicherungen regeln das aber in ihren Verträgen und Bedingungen oft anders als der VDE. So ist bei vielen Versicherungen das regelmäßige Laden eines E-Fahrzeugs als erhöhtes Risiko anzumelden. Bei manchen Versicherungen ist das nur beim Laden an einer Steckdose der Fall, während eine Wallbox in der Garage oder am Gebäude vertraglich bereits mitversichert ist. Letztere wurde ja im legalen Fall ohnehin von einem Fachbetrieb installiert und beim Netzbetreiber angemeldet. Ich kann nur jedem empfehlen, das mit seinem Versicherer zu klären.

  • Letztere wurde ja im legalen Fall ohnehin von einem Fachbetrieb installiert

    Es braucht keinen Elektrofachbetrieb, um die Installation einer Wallbox legal zu machen. Die Installation muss nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden! Die Anmeldung beim Netzbetreiber kann auch von einer Privatperson erfolgen.

  • Es braucht keinen Elektrofachbetrieb, um die Installation einer Wallbox legal zu machen. Die Installation muss nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden! Die Anmeldung beim Netzbetreiber kann auch von einer Privatperson erfolgen.

    Das ist gundsätzlich richtig, aber es hängt sehr vom zuständigen Versorgungsnetzbetreiber ab, wie er das handhabt.

    Ich bin ja selbst Elektromeister (aber als Lehrer natürlich ohne Konzession des VNB) und habe meine Wallbox natürlich selbst installiert.

    Bei unserem VNB "Westnetz" konnte man die Wallbox einfach online anmelden und innerhalb kürzester Zeit bekam ich ein E-Mail mit der Bestätigung der Anmeldung.

    Im Nachbarkreis ist der VNB "Pfalzwerke" und da geht die Anmeldung der Wallbox nur schriftlich mit einem Inbetriebnahme-Protokoll von einem konzessionierten Elektrobetrieb.

    Somit hätte ich trotz Elektrofachkraft meine Wallbox nicht anmelden können ... so ist Deutschland ... ;)


    Gruß Jörg

    Kuga III - PHEV - Titanium - Sedona-Orange-Metallic - EZ 08/2020 - go-e-Charger 11kW - PV-Anlage 7,2kWp

  • Genau in BB auch, es MUSS ein Elektromeisterbetrieb installieren, die Vorarbeiten kann man selber machen, den Anschluss nur ein dafür konzessionierter Elektrofachbetrieb

    Kuga PHEV Vignale, Vollausstattung

    Bestellt: 07.08.2020

    Produktion: 18.02.2021

    Auslieferung: 09.04.2021

    Verkauft: 08.12.2022

    Verbrauch im gesamten Zeitraum: ca. 16600 km gefahren, 14,62 kwh/100km (inkl. Ladeverluste)+ 1,45 L/100km


    STOP WAR!!!

  • Offensichtlich gibt es da regionale Unterschiede. Bei uns kann die Anmeldung durch den Anschlussnehmer erfolgen, hierzu benötigt man aber die Bestätigung des konzessionierten Elektrofachbetriebs, der mit der Errichtung des Anschlusses beauftragt ist. Die Inbetriebnahme hingegen konnte ich als Anschlussbetreiber eigenständig melden.


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  • Ich war in meinem Kommentar auch unvollständig . Ich meinte natürlich die 11 kW Wallbox! Die muss ja nur angezeigt und nicht genehmigt werden. Wenn der Netzbetreiber also keine Genehmigung erteilen muss, kann er ja auch keinen Betrieb verweigern. Insofern kann es doch gänzlich egal sein, wer die Installation der 11kW Wallbox anzeigt. Anders sieht es natürlich bei den 22kW Wallboxen aus. Dort besteht eine Genehmigungspflicht.

    Da der Kuga ja sowieso nur einphasig laden kann und meine Wallbox wahlweise einen einphasigen oder dreiphasigen Anschluss vorsieht, reicht da nicht vielleicht auch nur ein einphasiger Anschluss am HVT und ist die Wallbox dann überhaupt noch als Wallbox anzeigepflichtig, weil ja bei Nutzung von nur einer Phase die maximal abzugebende Leistung nur bei 3,7 kW liegt? Nein, denn die Anzeigepflicht besteht nur für Wallboxen über 3,7kW!

  • … Ich meinte natürlich die 11 kW Wallbox! Die muss ja nur angezeigt und nicht genehmigt werden. Wenn der Netzbetreiber also keine Genehmigung erteilen muss, kann er ja auch keinen Betrieb verweigern. …

    Ich meine selbstverständlich auch eine 11 kW Wallbox, denn eine solche betreibe ich. Und es stimmt, dass diese nicht genehmigt, sondern nur angemeldet werden muss. Bei dieser Anmeldung verlangt unser Netzbetreiber aber den Nachweis vom beauftragen Fachbetrieb (s.o.). Und selbstverständlich kann der Netzbetreiber den Betrieb verweigern, nämlich dann, wenn die verlangte Anmeldung nicht erfolgt ist. Das Verweigern des Betriebs erfolgt hier dann durch Stilllegung des Hausanschlusses.

  • Vielleicht auch noch interessant:


    Wallbox fürs Elektroauto anmelden: Auf was Sie unbedingt achten müssen
    Bevor das E-Auto an der Wallbox zu Hause geladen werden kann, muss man den Ladepunkt beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. So funktioniert es.
    www.adac.de

  • selbstverständlich kann der Netzbetreiber den Betrieb verweigern, nämlich dann, wenn die verlangte Anmeldung nicht erfolgt ist. Das Verweigern des Betriebs erfolgt hier dann durch Stilllegung des Hausanschlusses.

    Eine Sperrung ist vielleicht in der Theorie möglich. Hierfür muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen. Einen ordnungsgemäß funktionierenden Anschluss einfach zu sperren, nur weil die Anmeldung versäumt wurde, wird vor keinem Gericht standhalten. Das wird auch in der Praxis noch nie durchgeführt worden sein.

    Der Netzbetreiber kann den Eigentümer einer nicht angemeldeten Wallbox allerdings natürlich für dadurch verursachte Schäden haftbar machen (übrigens auch bei einer angemeldeten Wallbox) und in dem Fall auch den Hausanschluss sperren. Das ist wohl eher Zweck der Regelung.

    Es ist natürlich keine Frage, dass man tunlichst die Finger von der Installation einer Wallbox lassen sollte, wenn man von sowas keine Ahnung hat. Arbeiten am HVT sind erstens für Ungeschulte nicht ungefährlich und können fatale Folgen für die gesamte Hausinstallation und / oder das ganze Haus haben. Nicht zuletzt erlischt u.U. der Versicherungsschutz.

  • Ich habe meine Wallbox, inkl. Zuleitung und aller Anschlussarbeiten auch selbst installiert (bin gelernter Elektroinstallateur).

    Trotzdem habe ich von einem Elektrofachbetrieb habe eine Abnahme inkl. Meßprotokoll/e-Check machen lassen, obwohl der Netzbetreiber keine Nachweise verlangt hat.

    Aus Versicherungs- und Haftungsgründen, u.a. gegenüber der Eigentümergemeinschaft (wo im Vorfeld auch ein Beschluss notwendig ist), Wohngebäudeversicherung und Kfz-Versicherung sollte man das machen - was, wenn das Auto abbrennt (bei mir ist die Wallbox in der Garage)?

    Ford Kuga ST-Line X, 2,5-Duratec PHEV, Kauf ohne Finanzierung, Chromablau-Metallic mit allem außer Alarmanlage und Raucherpaket.

    Bestellt 12.05.2020, gebaut 26.06.2020, beim Händler seit 24.07.2020, unverb. Liefertermin 09.2020, Leihwagen vom 01.10.2020 bis 08.03.2021,

    HV-Akkutausch 19.02.2021, Fahrzeugübergabe 08.03.2021

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