… ist aber ein in die Steckdose eingesteckter Ladeziegel gemäß der VDE-Vorschrift kein "Ladepunkt", sondern ein "ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel" …
Diese Definition nach VDE wäre vielleicht ein Argument bei einem Rechtsstreit mit der Gebäude- und Hausratsversicherung, so die Installation fachgerecht durchgeführt wurde. Versicherungen regeln das aber in ihren Verträgen und Bedingungen oft anders als der VDE. So ist bei vielen Versicherungen das regelmäßige Laden eines E-Fahrzeugs als erhöhtes Risiko anzumelden. Bei manchen Versicherungen ist das nur beim Laden an einer Steckdose der Fall, während eine Wallbox in der Garage oder am Gebäude vertraglich bereits mitversichert ist. Letztere wurde ja im legalen Fall ohnehin von einem Fachbetrieb installiert und beim Netzbetreiber angemeldet. Ich kann nur jedem empfehlen, das mit seinem Versicherer zu klären.