Meiner Meinung nach hat die Fremdwerkstatt nur die Fehler gelöscht und das wars. Die haben gar keine Chance eine andere Software aufzuspielen, als die die vom Ford Server angeboten wird. Außerdem sieht man auch im Ausdruck vom Fahrzeug das nur am 02.08.24 Software Updates gemacht wurden.
Rückruf FSA 23S27
-
-
Der Händler zu dem ich geschleppt wurde, hat den Fehler netterweise zurück gesetzt und ein anderes Update aufgespielt. Welche kann ich nicht sagen. Er sagte eins von Juni.
Das war dann also eine Märchenstunde! (Manche würden auch Betrug dazu sagen!)
Spricht klar für die "Kompetenz" der Werkstatt.
-
Mal ne doofe Frage (ist erst unser zweites Leasing), für den Fall, dass ein Motortausch durchgeführt werden muss:
Finde es schon befremdlich, dass man bei einem Garantiefall keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen hat, immerhin fällt die Nutzung ja aus.
Wie ist es denn bei Leasing, der Leasinggegenstand steht dann ja nicht zur Nutzung zur Verfügung...?
-
Wie ist es denn bei Leasing
Beim Standard-Leasingvertrag muss sich der Leasingnehmer um alles selber kümmern und sich mit der Werkstatt rumschlagen.
Ausnahme ist das teurere Fullservice-Leasing, in dem neben Wartungskosten, Kfz-Versicherung etc. auch ein Ersatzfahrzeug für Werkstattaufenthalte enthalten sein kann.
Allerdings würde ich darauf wetten, dass es dafür eine Obergrenze im Vertrag gibt, die sich an den üblichen Wartungsterminen orientiert.
Zum Nachlesen beim ADAC:
Wartung Leasing-Auto - darauf muss man achtenBei der Wartung vom Leasing-Auto ist grundsätzlich der Leasingnehmer für eine regelmäßige Inspektion und deren Kosten verantwortlich.www.adac.de -
…die Frage ist nicht doof, lässt sich aber wie folgt aus kompetenter Quelle beantworten:
Zusammengefasst:
Die Rechte im Falle der Sachmängelhaftung gehen auf den Leasingnehmer dem Händler gegenüber über.
Folglich hast du weder von vornherein das Recht, die Leasingrate zu kürzen noch einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug…hängt also in der Kulanz und den Möglichkeiten sowie dem Willen des Händlers ab…
Grüße
-
Das war dann also eine Märchenstunde! (Manche würden auch Betrug dazu sagen!)
Spricht klar für die "Kompetenz" der Werkstatt.
Und nicht nur das. Wie gesagt- „Absolut verantwortungslos und geradezu vernichtend…“
-
Ich ziehe nochmal die unbeantwortete Frage nach vorne, weil „nicht ganz unwichtig“ für die Verkehrssicherheit und dem Umgang mit dem Problem:
Wenn von Notlauf die Rede ist, so erweckt dies den Anschein, dass das Fahrzeug noch bewegt/gefahren werden kann; wenn auch mit reduzierter Geschwindigkeit.
Das wäre, was gemeinhin unter Notlauf verstanden wird.
Bisher wurde übereinstimmend aber berichtet (wie das auch bei mir mit Tempo 160 auftrat), dass der Verbrenner spontan und komplett ausfiel, bis hin zum abrupten Stopp beim Ausrollen.
Entweder hat Ford das geändert und den Notlauf noch zugelassen (was zu wünschen wäre !) oder das wurde nur missverständlich formuliert?
Vielleicht können die Betroffenen (mit aktuellem Software-Stand bzw. Reparatur-Software) hierzu nochmal klarstellend berichten - u. a. NickiPSB.
-
Seh ich ähnlich!
Ich würde mit einem Fz was teilweise spontan beschleunigt nicht mehr fahren und auch nicht von "Notlauf" sprechen.
Bei meinen vorherigen Fz wurde bei Notlauf die Leistung reduziert und Fz fuhr max. 50 kmh
-
Seh ich ähnlich!
Ich würde mit einem Fz was teilweise spontan beschleunigt nicht mehr fahren und auch nicht von "Notlauf" sprechen.
Bei meinen vorherigen Fz wurde bei Notlauf die Leistung reduziert und Fz fuhr max. 50 kmh
Also meinen, mit dem 23N06, konnte man im Notlauf noch bewegen. Nur halt langsam. Eine ungewollte Beschleunigung fand nicht statt. Den Leihwagen den ich hatte, ein PHEV Titanium, ging in den Notlauf mit ungewollter Beschleunigung. Der hatte aber die 23N06 nicht, sondern nur die 23S27. Beide "Notläufe" sind nicht vergleichbar. Der Leihwagen lief nach Neustart wieder normal, trotz Fehlermeldung. Meiner blieb dauerhaft im Notlauf.
-
Der hatte aber die 23N06 nicht, sondern nur die 23S27. Beide "Notläufe" sind nicht vergleichbar
Richtig überzeugend!
Die Mehrzahl der Kugafahrer hat allerdings nur den 1. Rückruf, also 23S27!
Meine Meinung
Die Fahrzeuge sollten, so lange keine finale Lösung vorhanden ist (natürlich ohne Schaden für die Besitzer), aus dem Verkehr gezogen werden!