Hallo, mein Auto ist mal in der Werkstatt wegen Garantiearbeit.
Steht mir da ein Mietwagen kostenfrei zu oder muss ich den bezahlen?
Habe den Protect Schutzbrief +
Hallo, mein Auto ist mal in der Werkstatt wegen Garantiearbeit.
Steht mir da ein Mietwagen kostenfrei zu oder muss ich den bezahlen?
Habe den Protect Schutzbrief +
Naja, dir steht wohl nur gem. Ford assistance ein Ersatzfahrzeug bei einem Liegenbleiben mit Einschleppen, und dann auch nur für 2 Tage zu und ich meine, bei offiziellen Rückrufaktionen des Herstellers…
Allerdings sagen die Geschäftsbedingungen zum Schutzbrief:
„
E. Unentgeltlich eingeschlossene Mobilitätsgarantie
Käufer des Ford Protect Garantie-Schutzbriefs erhalten zusätzlich zu Vorstehendem für die Dauer der Laufzeit des Garantie-Schutzbriefs alle Leistungen der Ford Assistance Mobilitätsgarantie. Alle Leistungen liegen im ausschließlichen Ermessen von Ford und können jederzeit von Ford verändert oder eingestellt werden.…“
Und damit müsstest du für zwei Tage in Analogie zu den Leistungen der Ford assistance ein kostenloses Ersatzfahrzeug im Rahmen einer Mobilitätsgarantie gestellt bekommen… Das Problem scheint mir da der 2. Satz zu sein - liest sich ziemlich wie eine Gummibestimmung…😖
Grüße
Bei Rückrufaktionen steht dir ein Leihwagen zu. Rückrufaktionen hat der Hersteller zu verantworten und die Fachwerkstätten können alles mit dem Hersteller abrechnen.
Bei Garantiearbeiten musst du das mit der Werkstatt klären.
Denn wenn du von Garantiearbeiten sprichst, sagt das nichts aus, ob eventuell deine Werkstatt etwas nicht richtig repariert hat, und dies nun auf Garantie ausbessert. In dem Fall müsste die Werkstatt die Kosten für den Mietwagen übernehmen, was sie ungern tun.
Was steht eigentlich im Schutzbrief, bezgl. Mietwagen?
Was steht eigentlich im Schutzbrief, bezgl. Mietwagen?
Da hab ich nichts richtiges gefunden. Sonst hätte ich nicht gefragt.
Bis jetzt (rep. Toterwinkelassi, Anbau Hängerkupplung, Rückruf) lief alles kostenlos.
Jetzt hab ich eine voraussichtliche Rechnung für 2 Tage von 60 Eu. Steht jedenfalls auf den Mietvertrag.
Hätte ich wohl fragen müssen.
Bei Rückrufaktionen steht dir ein Leihwagen zu. Rückrufaktionen hat der Hersteller zu verantworten und die Fachwerkstätten können alles mit dem Hersteller abrechnen.
Das ist zumindest beim ADAC anders wiedergegeben:
ZitatAlles anzeigenDiese Rechte haben Sie beim Rückruf
Rückruf- oder auch sogenannte Serviceaktionen der Automobilhersteller haben mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen nichts zu tun. Der Hersteller erfüllt damit seine Produktbeobachtungspflicht und schützt sich vor Schadenersatzansprüchen und Imageverlust.
Rückrufaktionen schützen die betroffenen Kundinnen und Kunden vor Gefahren durch fehlerhafte Produkte. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung auf Übernahme der erforderlichen Reparaturkosten oder für einen Leihwagen in der Ausfallzeit. Diese Kosten können Sie nur innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist oder einer Garantie geltend machen.
Um ihr Image und den Erfolg der Rückrufaktion nicht zu gefährden, übernehmen die Hersteller aber üblicherweise freiwillig die Reparaturkosten.
Sie haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die investierte Zeit oder auf ein Mietauto für die Dauer des Werkstattaufenthalts. Manche Hersteller bieten für diese Zeit aber kostenlos ein Ersatzauto an.
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-f…uf/rechte-rueckrufaktion/
Ist ja kein Rückruf. Das ist normale Garantiesache.
…habe ich doch bereits als Antwort in #2 geschrieben, was der Schutzbrief inkludiert und wo eine „problematische“ Formulierung drin steckt…🤔