Ein frohes neues Jahr wünsche ich zunächst der Kuga-Gemeinde! Leider hat meines nicht so gut begonnen. Ohne näher drauf eingehen zu wollen, ich hatte einen Unfall und meine linke Seite sieht nun ziemlich mitgenommen aus. Das heißt beide Türen sowie vorderer und hinterer Kotflügel müssen gemacht werden. Bei meinem FFH hätten sie dafür wohl gerade nicht den richtigen Mann am Hebel (Fluktuation in der Arbeitswelt lässt grüßen). Ich habe beim Kauf eine Verlängerung der Garantie um sieben Jahre abgeschlossen. Meine Frage: Wenn ich den Unfallschaden bei einem Karrosseriebauer beseitigen lasse, der kein direkter Fordpartner ist, könnte es dann zu Problemen mit der Garantieabteilung im Schadensfall kommen? Ich glaube mir mittlerweile die Frage bei Ford fast selber beantworten zu können, aber Frage trotzdem mal in die Runde
Beseitigung Unfallschaden innerhalb der Garantie
-
-
KugaDriver2022
Hat den Titel des Themas von „Beseitigung Unfallschaden in der Garantieverlängerung“ zu „Beseitigung Unfallschaden innerhalb der Garantie“ geändert. -
Ich denke ja. Ford wird dann so argumentieren, dass wenn da jemand drittes dran wahr, diese keine Garantie mehr auf die betroffenen Teile geben können.
-
Jetzt mal gegengefragt:
Was soll denn an der Beseitigung eines Blechschadens welche Herstellergarantie infrage stellen, das könnte höchstens den Bereich der Durchrostung betreffen?
Wie bekannt, geben Versicherungen für Versicherungsnehmer zur fachgerechten Beseitigung von Unfallschäden Werkstätten vor (dafür spart der Versicherungsnehmer ein paar Euro Versicherungsprämie), und dies sind zumeist freie Fachwerkstätten… dann dürften diese Versicherungsangebote niemand mehr annehmen…
Ich sehe das völlig laienhaft ähnlich wie mit den vorgeschriebenen Inpektionen, die ja auch von „Fremdwerkstätten“ ohne Garantieverlust nach Händlervorgaben durchgeführt werden können…
Gruß
-
Meine Befürchtung wäre, dass es auch mal mit der dahinter liegenden Elektronik probleme geben könnte. Sei es das Assistenzsystem im Außenspiegel, Spiegelheizung, Türkontakte bzw. die dort verlaufenden Stromkabel. Hört sich erstmal nur nach einem Blechschaden an, aber sollte z.b. die 12V Batterie mal den Geist aufgeben, habe ich die Befürchtung, dass dann z.b. mit einer nicht fachgerechten Wiederinstandsetzung argumentiert wird, wo z.b. sich ein stiller Verbraucher eingeschlichen haben könnte. Es ist richtig, dass der Versicherer mir eine Werkstatt vorschlagen würde, damit er Kosten spart. Ich glaube ab 4000 € Schadenswert wird eh ein Gutachter eingeschaltet.
-
Die meisten Ford Händler geben doch Karosseriearbeiten sowieso an Partner Werkstätten weiter ( Karosserie und Lackierer ) . Ausserdem gibt es doch noch viele andere Ford Händler , wenn man Bedenken wegen der Garantie hat .
-
Ich werde mir wohl auch eine andere Vertragswerkstatt für die Ausführung der Arbeit suchen. Sicher ist sicher. Würdet Ihr nach Abschluss der Arbeiten es auch noch der Garantieabteilung schicken? Muss ich das Anzeigen? Wobei ich mir da gleich wieder denke, keine schlafenden Hunde wecken. Man meint es gut und will alles ganz korrekt machen, doch wer weiss was sie einem daraus gleich wieder drehen
-
Was sagen denn die Garantiebedingungen zu Unfallschäden und Meldepflicht ?
Ich würde für eine klare Antwort die Bedingungen lesen.
-
Jo Bernd, dass sollte ich wohl machen
-
Ich hab auch schon eine neue Tür gebraucht.
Mir ist nie in den Sinn gekommen, wegen eines Blechschadens die Garantie in Frage zu stellen.
Wie ein Vorposter schon sagte, darf ja sogar die Inspektion in einer freien WS ohne Garantieverlust gemacht werden.
Das einzige was verlustig geht, wird die Kulanz nach der Garantie sein.
-
Was auf jeden Fall wegfallen wird, ist die Übernahme der Garantie bei evtl. auftretendem Rost bei den gemachten Parts. Normalerweise würde ich mir auch keine Platte machen, allerdings steckt heutzutage viel Elektronik hinter dem Blech und Ford nutzt jede Möglichkeit, um nicht tätig werden zu müssen, wenn nur die kleinste Abweichung von der Vorgabe erfolgt.