Ich würde mir gut überlegen, die Warnhinweise zu entfernen, das wäre ein Verstoß gegen §35a Abs. 8 StVZO - dazu ,wie hoch und ob es dafür ein Bußgeld gibt oder zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, habe ich nichts gefunden.
Sonnenblende
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Ordentliche Rettungskarten fände ich da viel wichtiger.
International ist zwar die Regelung anerkannt, den Hinweis darauf auf der Sonnenblende der Fahrerseite anzubringen. Aber für den Fall, dass der Wagen auf der Fahrerseite liegt, macht es durchaus Sinn, das auch auf der Beifahrer-Seite anzubringen.
Dem gegenüber sollte der Warnhinweis auf Airbag und Kindersitz für die sorgsame Mutter/den sorgsamen Vater so zweitrangig sein wie der Warnhinweis in USA für Mikrowelle und Katze.
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Dem gegenüber sollte der Warnhinweis auf Airbag und Kindersitz für die sorgsame Mutter/den sorgsamen Vater so zweitrangig sein wie der Warnhinweis in USA für Mikrowelle und Katze.
… oder der Hinweis im SYNC, man solle beim Aussteigen doch mal auf der Rückbank nachschauen, ob da noch Windelträger schlummern.