Und ich dachte ich wegen meiner Bemerkung zum Widerrufsrecht!
Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass ein im Autohaus geschlossener Vertrag anderen Widerrufsrechten unterliegt wie telefonisch / per Mail. bzw. per Internet.
Gruß
Und ich dachte ich wegen meiner Bemerkung zum Widerrufsrecht!
Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass ein im Autohaus geschlossener Vertrag anderen Widerrufsrechten unterliegt wie telefonisch / per Mail. bzw. per Internet.
Gruß
Ich wollte keinen persönlich ansprechen. Kaufvertrag ist aber tatsächlich Jura 1. Semester Und kommt zustande durch Angebot und Annahme. Das ist bei verschiedenen Verkäufern unterschiedlich aufgebaut. Viele sehen in der Bestellung das Angebot des Käufers was der Verkäufer noch annehmen muss, weil er sich ja gerade nicht verbindlich verpflichten will. Bekommst Du ein Angebot vom Verkäufer und nimmst das an ist der Kaufvertrag bereits zustande gekommen. Kommt also wie die Juristen immer gerne sagen auf den Einzelfall an. Und dann hängt es von den Bedingungen ab wie lange ein Angebot angenommen werden kann. In der Regel nach dem Gesetz nur sofort. Aber auch das wird unterschiedlich gehandhabt. Wenn es zu einfach wäre braucht man ja keine Juristen mehr. Man muss also immer gucken, wie verbindlich die Bestellung wirklich ist und was die vertraglich geregelte Folge ist, wenn man sich davon wieder lösen möchte bzw. ob es nur das Angebot oder schon die Annahme war. So. Erstmal genug davon. Frohes Neues!!!
Um da noch einen drauf zu setzen, gibt es auch noch die Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum), die nicht mit dem Angebot verwechselt werden darf .
Also im Zweifel lieber sehr früh einen Rechtsanwalt einschalten. Hab schon mehrfach erlebt, dass Leute zunächst drauf verzichtet haben, und dann so massive Böcke geschossen haben, dass ein Volljurist das dann nur schwer oder gar nicht wieder in Ordnung bringen konnte.
Ja. Scherben aufsammeln ist meistens schwieriger als gleich ins richtige Fahrwasser lenken