Zu den genannten Rückrufen gibt es hier Informationen.
Rückrufe sind bei allen Fahrzeugen sämtlicher Hersteller an der Tagesordnung und niemals ein Grund für einen Rückabwicklung. Bei einem Rückruf handelt es sich nicht um einen Mangel, sondern um die gesetzlich vorgeschriebene Beseitigung eines Mangels.