Alles richtig FrankR,
Wie schon gesagt, das liegt im Ermessen des Händler (oder besser seiner Kundenfreundlichkeit).
Der Satz lautet nur, er muss nicht bzw. Du hast nach den AGB bzw. Garantiebedingungen von Ford kein Anrecht darauf, aber er kann natürlich (dann auf seine Kosten bzw. zulasten der vorhandenen Vorführer)!
PS: Allerdings haben dies auch einige Gerichte schon ganz anders gesehen! Da geht es dann allerdings um Ersatz der Mobilität.....
Gruß Joe