Umkehrschluss: Ich schalte die Leuchte aus, damit ich bei Sichtweite von unter 50m weiter mindestens 100km/h fahren kann.
Jo, genau. Dann direkt 3 Monate Führerscheinentzug und MPU hinterher!
Umkehrschluss: Ich schalte die Leuchte aus, damit ich bei Sichtweite von unter 50m weiter mindestens 100km/h fahren kann.
Jo, genau. Dann direkt 3 Monate Führerscheinentzug und MPU hinterher!
...ich darf auch ohne Nebel mit Nebelscheinwerfern fahren...
Autsch, das hast Du jetzt ja aber nur im Spaß geschrieben, weil:
StVO §17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Jo, genau. Dann direkt 3 Monate Führerscheinentzug und MPU hinterher!
Bei 3 Monaten gibt's noch keine MPU, zumindest nicht ohne Richterliche Anordnung...die gibt es erst ab 6 Monaten oder länger. Es gibt zwei Stufen, das erste ist der Führerscheinentzug, geht 1-3 Monate, und danach bekommt man ihn wieder zugesandt. Die zweite Stufe ist 6 Monate-5 Jahre, und man muss danach den Führerschein neu beantragen, und bekommt ihn nicht wieder zugesandt. Außerdem kann es je nach Delikt auch zur MPU kommen.
Übrigens zum Erreichen der Zweiten Stufe reichen schon 0,3 Promille und auffälliges Fahrverhalten (nicht gefährliches, auffälliges reicht völlig). Bei 0,5 und normalem Fahrverhalten ist man in Stufe 1, ab 1,3 ist man IMMER in Stufe 2, egal, wie man gefahren ist.
Aber wir kommen vom *hicks* Thema ab...*PROST JUNGS*....zurück zum Thema Licht an.
Das Problem mit dem automatischen Licht ist, dass es bei Nebel ja insgesamt noch sehr hell ist, man durch den Nebel nur nicht so weit sehen kann, aber das ist dem Auto ja schnuppe...das überprüft ja nur die Helligkeit.
Das mit dem 50km/h bei Nebelschlussleuchte finde ich zwar ne tolle Idee, das einzige Problem dabei ist, das es viele Auffahrunfälle geben wird, da der dahinter es zu spät bemerkt und zu dicht hinterher fährt, als das er da noch bremsen könnte, und wer ist dann Schuld? Der, der zu früh die NSL eingeschaltet hat, oder der, der zu dicht aufgefahren ist? Das bedeutet Mehrarbeit für die Gerichte...
Autsch, das hast Du jetzt ja aber nur im Spaß geschrieben, weil:
StVO §17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Ich bezog meine Aussage auf den Umstand (wie er auch in der STVO steht), dass es nicht zwingend Nebel sein muss, sondern auch andere sichtbehindernde Umstände, die das Einschalten der Nebelscheinwerfer erlauben ... war wohl etwas missverständlich formuliert...
Gruß Jörg
Es scheint aber auch viele zu geben die einmal die Nebelschlußleuchte bei starkem Regen ohne Nebel eingeschaltet haben und nicht mehr wissen wie sie ausgeschaltet wird. Hauptsache der hintermann wird geblendet, wenn du dann die Lichthupe betätigst wird voll in die Eisen Gelatscht. Weil du ja deinen vor dir fahrenden Trottel Blendest.
Gestern Nacht auf der A2 öffters erlebt.
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Bestellt am 29.01.2021
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Ich bezog meine Aussage auf den Umstand (wie er auch in der STVO steht), dass es nicht zwingend Nebel sein muss, sondern auch andere sichtbehindernde Umstände, die das Einschalten der Nebelscheinwerfer erlauben ... war wohl etwas missverständlich formuliert...
Gruß Jörg
Sorry, da hab ich das dann wohl Mischtverstanden ?
Alles gut...
War ja auch wirklich missverständlich formuliert...bei gutem Wetter machen Nebelscheinwerfern ja auch wirklich keinen Sinn....
Sag das mal den Deppen, die bei normaler Dämmerung/Dunkelheit lieber mit Standlicht und Nebelscheinwerfern rumfahren, anstatt mit Abblendlicht...weil das wäre ja normal, das macht ja jeder, ist ja langweilig und nicht rebellisch genug...
bei gutem Wetter machen Nebelscheinwerfern ja auch wirklich keinen Sinn....
Ich kann mich an Autos erinnern, bei welchen das Abblendlicht so schlecht war, dass man auch bei "normaler" Dunkelheit froh war, die Nebelscheinerfer zu haben ...
Da war zum Beispiel der Opel Rekord E von 1983, ein Auto in Vollausstattung für damals immerhin beachtliche endverhandelte fast 30.000 DM.
Auf der anderen Seite bin ich der Meinung, dass Nebelscheinwerfer ein für mich sehr untergeordnet wichtiges Zubehör sind. Wenn der Nebel so dicht ist, dass ich die Nebelscheinwerfer brauche, um den rechten und linken Straßenrand erkennen zu können ... dann sollte man das Fahren besser sein lassen ...
Wenn Nebelscheinwerfer nicht serienmäßig oder im Ausstattungspaket drin wären, würde ich sie niemals als Extra bestellen.
Alles gut...
War ja auch wirklich missverständlich formuliert...bei gutem Wetter machen Nebelscheinwerfern ja auch wirklich keinen Sinn....
ich finde sie als Abbiegelicht schon nicht ganz sinnlos…?
ich finde sie als Abbiegelicht schon nicht ganz sinnlos…?
Wo Du Recht hast, hast Du Recht...