Die noch nicht so ganz dunkle Jahreszeit hat begonnen.

  • Hallo zusammen,

    mir fällt in den letzten Tagen etwas vermehrt auf. Natürlich weiß ich, dass sich in diesem Forum alle perfekt an die StVO halten, aber ich muss meinem Frust irgendwo ja ein bisschen Luft machen.


    Das Thema um das es mir geht, ist das Thema Scheinwerfer. Es scheint, dass einige noch nicht begriffen haben, dass die Scheinwerfer mehr als eine Funktion haben, und dass das automatische Licht nicht perfekt ist.

    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei entsprechenden Licht- oder Sichtverhältnissen das Abblendlicht einzuschalten ist, damit man selber besser gesehen wird. Viele scheinen der Meinung zu sein, dass das Tagfahrlicht ja völlig ausreicht um vom Verkehr wahr genommen zu werden.

    Sie scheinen aber dabei zu vergessen, dass dieses Lichtlein nur vorne am Auto funktioniert (Ausnahme sind die, die das über ForScan geändert haben) und Ihr Scheißbock deshalb von hinten erst sehr spät wahrgenommen wird.

    Besonders lustig ist das bei einem hellen Fz. im Nebel. Würde die automatische Aktivierung des Lichtes ausreichen, bräuchte kein Auto mehr einen Lichtschalter um das Licht von Hand einzuschalten.

    Fast schlimmer finde ich nur noch die Leute, die bei dem kleinsten bisschen Nebel sofort die Nebelschlussleuchte einschalten. Darf man die eigentlich von der Straße schubsen, oder denen das Lämpchen zerschießen?

    PHEV Vignale mit einmal allem was geht...in Arktis Weiß


    Übergabe am 19.03.21

    BAFA Antrag gestellt, Ford Bank macht zicken bei der Abtretung, also doch selber machen.. :(

    PassApp und PassProApp laufen auf Samsung Note 20 Ultra mit Android 11

  • Fast schlimmer finde ich nur noch die Leute, die bei dem kleinsten bisschen Nebel sofort die Nebelschlussleuchte einschalten. Darf man die eigentlich von der Straße schubsen, oder denen das Lämpchen zerschießen?

    Nein, aber mit aufgeblendetem Fernlicht hinterherfahren, bis sie es merken. :6413:


    Ja mir fällt es auch immer wieder auf, dass viele, nicht nur mit Tagfahrlicht und automatischem Licht, es nicht schaffen bei schlechten Sichtverhältnissen ihr Licht an zu schalten, auch gerne genommen ist ein graues/Silbernes Auto bei Regenwetter. Da finde ich es allerdings noch gefährlicher, dass man diese erst sehr spät sieht, wenn sie einem entgegenkommen und man überholen möchte. Da fahre ich lieber hinten drauf, als mit 200 frontal ineinander:huh:

    Kuga Mk3 ST-Line X 2.0l EcoBlue

    Einmal editiert, zuletzt von FrankR ()

  • Da ist die Regelung in den Skandinavischen Ländern besser, die müssen auch bei Tageslicht hinten die Beleuchtung mit eingeschaltet haben.

    Ich habe bei mir das auch so programmiert, das alles und immer leuchtet.

    Best regards 8)

    Mine

    Mustang GT - 5.0 - V8 was sonst - magnetic grey - AT - 2017 - SYNC 3.4

    Sync Helpdesk

  • Ich habe bei mir das auch so programmiert, das alles und immer leuchtet.

    Da habe ich mal ne blöde Frage:

    Ist das laut StVO erlaubt? ich will keine Megadiskussion starten, ich möchte es nur wissen.

    Ich habe, allein für mich, nämlich keinen Bock darauf, im Falle eines Unfalls auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil irgendeine Versicherung sagt, dass KFZ entspricht nicht der StVO.

    Kuga PHEV, Titanium-X, MY 21.5, Lucid-Rot, Technikpaket, Assistenzpaket, Ganzjahresreifen, Winterpaket 2.

    Bestellt 02/2021, gebaut 04/2021, Hafen Antwerpen 05/21, Händlerankunft KW22/21, Auslieferung KW24/21, BAFA beantragt 06/2021,erhalten 08/2021.

  • Da habe ich mal ne blöde Frage:

    Ist das laut StVO erlaubt? ich will keine Megadiskussion starten, ich möchte es nur wissen.

    Ich habe, allein für mich, nämlich keinen Bock darauf, im Falle eines Unfalls auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil irgendeine Versicherung sagt, dass KFZ entspricht nicht der StVO.

    Meines Wissens gibt es keinen Passus in der StVO, in dem das permanente Fahren mit Abblendlicht verboten ist - ich darf auch ohne Nebel mit Nebelscheinwerfern fahren...einzige Ausnahme (und das ja nicht ohne Grund!) ist die vorher erwähnte Nebelschlussleuchte.

    Da ja Motorräder sogar laut StVO immer mit Abblendlicht fahren müssen, würde ein Verbot bei PKW keinen Sinn machen, denn es würde ja die Sichtbarkeit verbessern.


    Gruß Jörg

    Kuga III - PHEV - Titanium - Sedona-Orange-Metallic - EZ 08/2020 - go-e-Charger 11kW - PV-Anlage 7,2kWp

  • Das mit dem Licht an ( oder nicht an ) bei schlechten Lichtverhältnissen kann uns doch beim Kuga nicht treffen. Meiner macht so früh das Licht an, da würde ich noch gar nicht drüber nachdenken.

    Ford Kuga PHEV Vignale, Magnetic-Grau-Metallic, Technologie- und Assistenzpaket, Panorama-Dach, Alarmanlage, elektrische Anhängerkupplung, 20 Zoll Räder für Sommer und Winter


    19.03.2021 - Auto bestellt

    18.05.2021 - Auto gebaut

    01.06.2021 - Anlieferung Händler

    06.07.2021 - Auto beim Händler abgeholt

  • Das Einschalten der Beleuchtung bei Dunkelheit funktioniert automatisch ja auch ganz prima und bei Regen schaltet sich ja die Beleuchtung auch automatisch zu, sowie der Scheibenwischer in Funktion ist....


    Aber bei Nebel funktioniert die Automatik eben nicht und da wird das manuelle Einschalten des Abblendlicht gerne vergessen, wenn man es ansonsten gewohnt ist, sich blind auf die Automatik zu verlassen...muss zu meiner Schande gestehen, dass mir das auch schon mal passiert ist...X(


    Gruß Jörg

    Kuga III - PHEV - Titanium - Sedona-Orange-Metallic - EZ 08/2020 - go-e-Charger 11kW - PV-Anlage 7,2kWp

  • Das mit der Nebelschlussleuchte ist wirklich nervend. Bei den modernen Autos von heute sollte es doch möglich sein, das Auto bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte auf max 50km/h zu begrenzen. Die Nebelschlussleuchte darf ja eh erst ab einer Sichtweite unterhalb von 50 Metern eingeschaltet werden. Und bei der Sichtweite sind auch nur 50km/h erlaubt...


    :evil:

    FordPass und FordPassPro App laufen hier auf Android 12

    Heidelberg Home Eco - Wallbox

  • Das mit der Nebelschlussleuchte ist wirklich nervend. Bei den modernen Autos von heute sollte es doch möglich sein, das Auto bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte auf max 50km/h zu begrenzen. Die Nebelschlussleuchte darf ja eh erst ab einer Sichtweite unterhalb von 50 Metern eingeschaltet werden. Und bei der Sichtweite sind auch nur 50km/h erlaubt...


    :evil:

    Das frage ich mich schon seit vielen Jahren, wieso das nicht einfach begrenzt wird. In dem Moment, wo die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird, darf das Auto eben auch nur noch 50 km/h fahren (meinetwegen 55). Aber vermutlich gibt es dann zu viele Anfragen warum den das Auto kaputt sei, das fährt zu langsam. :cursing:

    Imho brauchen wir im gesamten Verkehr ohnehin viel drastischere Strafen und vor allen Dingen mehr Kontrollen. Und das sich das nicht rechnen würde, kann mir keiner erzählen. Es gibt halt zu viele Trolle unterwegs und die Politik denkt immer an das Gute in ihren Bürgern. Das trifft auf viele zu, aber leider auf immer weniger (gefühlt).

    Aber ich schweife ab...:whistling:

    Kuga PHEV, Titanium-X, MY 21.5, Lucid-Rot, Technikpaket, Assistenzpaket, Ganzjahresreifen, Winterpaket 2.

    Bestellt 02/2021, gebaut 04/2021, Hafen Antwerpen 05/21, Händlerankunft KW22/21, Auslieferung KW24/21, BAFA beantragt 06/2021,erhalten 08/2021.

  • Das frage ich mich schon seit vielen Jahren, wieso das nicht einfach begrenzt wird. In dem Moment, wo die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird, darf das Auto eben auch nur noch 50 km/h fahren (meinetwegen 55).

    Umkehrschluss: Ich schalte die Leuchte aus, damit ich bei Sichtweite von unter 50m weiter mindestens 100km/h fahren kann. :/

    KUGA PHEV St-Line X

    Erstzulassung 09.2020

    App: Samsung S23 mit Android 14