Ok, das sind sicherlich einige Probleme, die auch mich sicherlich ärgern würden…
Ichfrage mich aber, worauf du deine Rückabwicklung begründen willst? Hast du denn dem Händler Fristen zur Beseitigung der Mängel gesetzt, sind die Fehler/Mängel mehrfach erfolglos versucht worden zu beheben?
Die Klapperthematik ist ja erst neu, die EV-Jetzt-Problematik offenbar von Ford in der Mache, aber noch nicht freigegeben…die anderen Dinge, die du bemängelst, dürfte Ford nicht sonderlich erschüttern und einer Rückabwicklung zustimmen…
Wenn du das Auto Rückabwicklung möchtest, solltest du deinen Händler imho noch einmal schriftlich mit den aufgezählten Mängeln mit Fristsetzung um Beseitigung ersuchen, ggf. ein zweites Mal um Nachbesserung. Dann ist entscheidend, ob der Händler deine Mängel auch als solche anerkennt…?
Und zu guter Letzt wird dir, so schätze ich als Laie das ein, nichts weiter bleiben, als dir einen Rechtsbeistand zu nehmen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten…
Gruß