BAFA Antrag abgelehnt

  • Hallo,

    die BAFA hat heute meinen Antrag abgelehnt.


    Hintergrund: Der von mit gekaufte KUGA wurde im September 2020 auf einen Käufer zugelassen, der den Wagen aber nicht mal abholt hat, sondern sofort zurück gegeben hat.

    Nach Wechsel des Akkus habe ich den mit einem KM-Stand von 15 km im Mai gekauft.


    Ein Nachweis eines Gutachters, dass das KFZ nur 15 km gelaufen hat, liegt vor und wurde dem Antrag hinzu gefügt.


    Trotzdem hat die BAFA abgelehnt mit dem Hinweis, es wäre bereits einmal ein Antrag gestellt worden.


    Hat jemand einen Tipp für mich? Danke.

    Stephan

    KUGA PHEV St-Line X

    Erstzulassung 09.2020

    App: Samsung S23 mit Android 14

  • Das sind jetzt leider auch nur Vermutungen von mir... aber wenn es bereits einen Halter gab, wäre das Fahrzeug technisch gesehen ein Gebrauchtwagen, richtig?

    Dementsprechend würden die Richtlinien zur Förderung von Gebrauchtwagen (Punkt "Checkliste: Fördervoraussetzungen Gebrauchtwagen") gelten.

    Nach dem, was du schreibst, sollten die Punkte auf den ersten Blick passen, nur bei einem bin ich mir nicht sicher:

    Zitat
    • Der maximale förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis für Gebrauchtfahrzeuge beträgt wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung). Davon ist der Bruttoherstelleranteil noch abzuziehen. Übersteigt der Kaufpreis Ihres Gebrauchtfahrzeuges den maximalen förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis ist eine Förderung ausgeschlossen.

    Kuga Vignale PHEV (MY2021.50) in Lucid Red Metallic

    mit Ford Flatrate+ (48 Monate, 80.000 km)

    Pakete: Fahrerassistenz, Technologie, Winter

    Extras: Windabweiser vorne/hinten, Edelstahl-Ladekantenschutz

    Mit: Abdeckung Motor und Batterie, Fernentriegelung Rücksitze, SplitView vorne/hinten, Keyless Entry vorne/hinten, Beosonic


    Bestellt: 03.08.2021

    Gebaut: 12.05.2021

    Ausgeliefert: 12.08.2021

    BAFA beantragt: 23.08.2021

    BAFA genehmigt 11.10.2021


    Ford Pass (Pro) auf Samsung Galaxy Note 9 (Android 10)

  • Trotzdem hat die BAFA abgelehnt mit dem Hinweis, es wäre bereits einmal ein Antrag gestellt worden.

    Wenn der erste Käufer nach Zulassung einen Antrag gestellt hat, ist kein weiterer Antrag möglich.
    Offenbar egal, was der Käufer dann gemacht hat.
    Womöglich wollte der nur versuchen, die 4.500 EUR abzugreifen.

    Viele Grüße aus dem Niederbergischen Land

    Michael

    Facelift PHEV, MJ 2024.50, ST-Line X, desert island blue, Technologie- + Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 06.02.24/Bau 29.05.24/Lieferung Mitte Juli 30.07.24/Zulassung 15.08.24
    ex: PHEV, MJ 2021.50, ST-Line X, chroma-blau, Technologie-, Assistenz-, Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 02.12.20/Bau 14.04.21/Lieferung 09.06.21/Zul. 17.06.21/Verkauf 15.08.24/ 57.500 km, davon 55% e-km; 7,7 kWh und 3,95l;
    Ford App: Samsung S23+, Android 14

  • Moin moin,


    bei behördlichen Bescheiden hat man ja grundsätzlich eine 14tägige Einspruchsfrist!


    Die würde ich zunächst einmal nutzen und gegen die Entscheidung des BAFA Widerspruch einlegen!


    Natürlich kann eine Förderung pro Fahrzeug nur einmal ausgezahlt werden - wenn das BAFA dem ersten Halter trotz anderslautender Vorschriften (mind. 6 Monate Zulassung auf den Antragsteller) die Förderung ausgezahlt hat, dann müssen die die Förderung zurückfordern...


    Das ist aber auch nur meine laienhafte Meinung...


    Gruß Jörg

    Kuga III - PHEV - Titanium - Sedona-Orange-Metallic - EZ 08/2020 - go-e-Charger 11kW - PV-Anlage 7,2kWp

    Einmal editiert, zuletzt von Kugi71 ()

  • Ob schon mal zugelassen oder nicht dürfte nicht die entscheidende Rolle spielen (daher werden Dich die 15km aufm Tacho auch nicht weiter bringen).

    Entscheidend wird sein, dass in den Förderrichtlinien leider steht, das nur 1x ein Antrag pro Fahrzeug möglich ist. Auch wenn der falsch läuft oder vom ersten Käufer zurückgezogen wird o.ä. ist die Förderung wohl trotzdem futsch.

    Hoffe für Dich, das es über einen Einspruch oder eine Einzelbewertung in Deinem Fall vielleicht doch noch ein gutes Ende nimmt...

  • Fahrzeug von Auslieferungsverbot betroffen gewesen, mit Rücktritt vom Kaufvertrag - plus vorher erfolgter Zulassung? Dann muss das Problem auch dem Händler klar gewesen sein (deshalb höherer Nachlass?).

    Hierüber müsste jedenfalls auch der Händler aufgeklärt haben. Die Thematik wird bereits zwischen Erstbesitzer und Händler „durchgekocht“ worden sein. Wenn nicht mit dem nachfolgenden Käufer, dann hat er aus meiner Sicht etwas falsch gemacht.

    Luxus-Problem Kuga PHEV Titanium X - Probe gefahren, verliebt und ohne weitere Prüfung verlobt -

    Pflicht-Angaben: 07.2020 bestellt, Produktion 12.2020, Anlieferung 13.01.21. Brief von Ford ließ zwei Monate auf sich warten. Übernahme am 13.03.2021. Null Antworten von Ford, von Bestellung bis heute. Überwiegend Freude am Fahren, aber vergeblich auf Problemfreiheit gehofft. Ford Pass App auf IOS

  • Wenn der erste Käufer nach Zulassung einen Antrag gestellt hat, ist kein weiterer Antrag möglich.
    Offenbar egal, was der Käufer dann gemacht hat.
    Womöglich wollte der nur versuchen, die 4.500 EUR abzugreifen.

    Ich denke das ist der Grund für die Ablehnung des Antrags. Schneller kann man 4.500 € nicht verdienen und der vermeintliche Erstbesitzer hat das Nachsehen.

    Ford Kuga PHEV ST Line-X, Technologiepaket, Stylingpaket, Fahrerassistenzpaket, Winterpaket, Ganzjahresreifen, Frostweiß

    Bestellt: Ende Februar 2021

    Liefertermin: 17.07.2021:thumbup:

  • Ich denke das ist der Grund für die Ablehnung des Antrags. Schneller kann man 4.500 € nicht verdienen und der vermeintliche Erstbesitzer hat das Nachsehen.

    Nein, wenn der ursprüngliche Antragsteller die Förderung tatsächlich vom Bafa erhalten hat, dann hat da jemand Bockmist gebaut und es kann aus meiner laienhaften Sicht nicht sein, dass der "Erstbesitzer" das jetzt ausbaden muss!


    Um die Förderung dauerhaft zu erhalten, muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein und das war hier ja ganz offensichtlich nicht der Fall.


    Das Problem ist aber offenbar dieses:


    Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller erstzugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.


    Da der Kuga - so kurz es auch war - vorher auf eine "natürliche Person" zugelassen war (und nicht auf den Händler als Vorführer) scheint hier die Ablehnung des Bafa rechtlich korrekt...aber vom gesunden Menschenverstand her sicher nicht!


    Vielleicht bringt der Widerspruch ja etwas...ich hoffe es!


    Gruß Jörg

    Kuga III - PHEV - Titanium - Sedona-Orange-Metallic - EZ 08/2020 - go-e-Charger 11kW - PV-Anlage 7,2kWp

  • Da der Kuga - so kurz es auch war - vorher auf eine "natürliche Person" zugelassen war (und nicht auf den Händler als Vorführer) scheint hier die Ablehnung des Bafa rechtlich korrekt...aber vom gesunden Menschenverstand her sicher nicht!

    Wie schon gesagt, hier müssten dann die Regeln für die Förderung von Gebrauchtwagen greifen, sofern es nicht schon eine Antragstellung gab. Aber ich bin ebenfalls der Meinung, dass der Händler sowas wissen und darüber informieren sollte.

    Kuga Vignale PHEV (MY2021.50) in Lucid Red Metallic

    mit Ford Flatrate+ (48 Monate, 80.000 km)

    Pakete: Fahrerassistenz, Technologie, Winter

    Extras: Windabweiser vorne/hinten, Edelstahl-Ladekantenschutz

    Mit: Abdeckung Motor und Batterie, Fernentriegelung Rücksitze, SplitView vorne/hinten, Keyless Entry vorne/hinten, Beosonic


    Bestellt: 03.08.2021

    Gebaut: 12.05.2021

    Ausgeliefert: 12.08.2021

    BAFA beantragt: 23.08.2021

    BAFA genehmigt 11.10.2021


    Ford Pass (Pro) auf Samsung Galaxy Note 9 (Android 10)

  • Wenn der erste Käufer nach Zulassung einen Antrag gestellt hat, ist kein weiterer Antrag möglich.
    Offenbar egal, was der Käufer dann gemacht hat.
    Womöglich wollte der nur versuchen, die 4.500 EUR abzugreifen.

    Der hat das Geld sofort zurück überwiesen.


    Stephan

    KUGA PHEV St-Line X

    Erstzulassung 09.2020

    App: Samsung S23 mit Android 14