Der Ladeplatz auf öffentlichem Straßenland entbindet nicht von der StVO - nicht umsonst gibt es in Fahrtrichtung hinten am Auto die reflektierenden Rücklichter, die dem von hinten folgenden Verkehr ein parkendes Auto signalisieren sollen.
Es ist in der Fahrtrichtung der Fahrbahn zu parken… selbst eine Einbahnstraße macht davon ja keine Ausnahme, da darf zwar auf der linken Fahrbahnseite geparkt werden, aber stets in Fahrtrichtung der Fahrbahn…
Gruß