Mich stört das Geräusch eigentlich nicht, habe fast immer das Radio an.
Aber:
Im Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 steht:
3. Art und Lautstärke des Schallzeichens
a) Das AVAS muss ein Dauerschallzeichen erzeugen, das Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer vor einem in Betrieb
befindlichen Fahrzeug warnt. Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen und mit dem
Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein.
b) Das vom AVAS zu erzeugende Schallzeichen muss eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen, z. B. durch eine
automatische Veränderung des Geräuschpegels oder von Merkmalen in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des
Fahrzeugs.
c) Der vom AVAS erzeugte Geräuschpegel darf den ungefähren Geräuschpegel eines ähnlichen Fahrzeugs der Klasse M1,
das mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist und unter den gleichen Bedingungen betrieben wird, nicht über
schreiten.
Aus meiner Sicht nicht erfüllt ist (bei eigentlich allen) E-Autos und PHEV's die ich so gehört habe die Forderung, dass das "Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein." soll. Die zuständigen Techniker sollten nochmal die Verordnung lesen und bei eigener Unfähigkeit einen Sound-Techniker zur Erzeugung/Programmierung des Klangs hinzuziehen. Muss ja nicht der Klang eines V8 sein, und hoffentlich kein 2 zylindriger Zweitakter.
Dann würde es vielleicht auch nicht die Probleme mit Fussgängern und (langsamen) Radfahrern geben.