Ok danke .
Dann muss ich den wohl auf mich zulassen… echt doof das meine Frau den nicht auf sich zulassen kann und sie den Antrag dann trotzdem stellen kann.
Ok danke .
Dann muss ich den wohl auf mich zulassen… echt doof das meine Frau den nicht auf sich zulassen kann und sie den Antrag dann trotzdem stellen kann.
… in die Rechnung den Namen deiner Frau eintragen, ist doch wurscht, wer die Kohle auf den Fordtresen legt?
Gruß
Oder so :).. lieben Dank ?
Ja, antragsberechtigt ist derjenige, auf den das Fahrzeug erstmalig zugelassen wird, nicht der Erwerber (sofern diese sich unterscheiden).
Ist doch eindeutige Aussage
…das widerspricht aber den Bafa-Formulierungen…?
Ich glaube die Bafa-Formulierungen ist etwas kompliziert weil auch Leasinggeber berücksichtigt werden. Auch diese Düsen für ihren privaten Gebrauch einen Antrag stellen. Aber nicht wenn sie das Fahrzeug weitergeben. Dann kann nur der Leasingnehmer, auf den das Fahrzeug zugelassen wird die Förderung erhalten.
Leasing stand hier nicht in der Fragestellung.
Ich zitiere gerne noch einmal:
„… Antragsberechtigt sind Privatpersonen … auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer … zugelassen wird … Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. …“
Ich meine, da gibt es nichts zu interpretieren. Diese Aussage steht in deutlichem Widerspruch zu der in der später folgenden Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ hierzu geschriebenen, nach der es egal ist, ob Käufer oder derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, identisch sind, sondern hiernach ist nur entscheidend, das Antragsteller = Halter sein muss. Wäre das so von der Bafa gemeint, warum setzt sie expressis verbis „als Käufer“ dazu? Diese beiden kleinen Worte hätten sie dann auch weglassen können.
Wie auch immer, wir können uns die Köppe heiß diskutieren, werden aber zu keinem Ergebnis kommen. Entscheidend ist, wie es die Bafa sieht.
Ich würde mich dabei also nicht auf die Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ verlassen, sondern mich an den Text und den Wortlaut der Bafa-Vorschrift halten (oder vorher die Bafa in einem Telefonat oder besser mit einer Email mit diesem Widerspruch konfrontieren und eine entsprechende Stellungnahme einfordern - und das schriftlich, damit ein Beleg existiert, sollte es denn doch schiefgehen.
Gruß
Ihr habt mir jedoch mega und das auch noch im letzten Augenblick geholfen.
Habe den Namen meiner Frau auf die Rechnung schreiben lassen obwohl ich vorher den Kaufvertrag unterschrieben hatte. Aber die Rechnung reicht ja zur Einreichung bei der bafa.
Soderle, heute ist das Schreiben mit dem Autogramm von Peter Altmaier gekommen, auch bekannt als Zuwendungsbescheid.
Hat ziemlich genau sieben Wochen gedauert, das finde ich für die Urlaubszeit absolut in Ordnung.
Um allen mal ein bisschen Mut zu machen, wo die Rechnung nicht 100% den Richtlinien entspricht:
- Meine Rechnung enthält ausschließlich Brutto-Beträge, lediglich wird am Ende die enthaltene MwSt für die Gesamtsumme einmal ausgewiesen.
- Es ist der Fahrzeuggrundpreis für den Titanium-X als Brutto-Betrag aufgelistet. KEIN Netto-Preis und auch KEIN Preis aus der emob-Liste.
- Auch der Nachlass auf den Preis ist ausschließlich als Brutto-Summe gelistet.
Es ist wohl wirklich so, wie ich schon einmal ein paar Posts vorher erwähnte: Es kommt zu einem erheblichen Teil auf den Bearbeiter an.
Naja, jetzt zurücklehnen und genießen
Allen anderen drücke ich weiterhin die Daumen
Hör mir auf, mein Sachbearbeiter hat mir auch geschrieben, das die zwei Blätterchen, die er haben will, immer noch nicht da wären, obwohl ich sie ihm hochgeladen habe.....und telefonisch komme ich bei denen einfach nicht durch....Wartezeiten von über einer halben Stunde. Ich koche gerade so ein bisschen vor mich hin.